Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Praktikum an einer Auslandsvertretung
Wegweiser im Auswärtigen Amt © picture alliance / photothek
Das Auswärtige Amt bietet Studierenden die Möglichkeit, studienbegleitende Pflichtpraktika an einer von mehr als einhundert deutschen Auslandsvertretungen weltweit zu absolvieren und so die Aufgaben und Arbeitsweisen des Auswärtigen Dienstes kennen zu lernen.
Voraussetzungen
Mit seinen Praktikumsangeboten möchte das Auswärtige Amt Studierenden, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit geben, seine Aufgaben und Arbeitsweisen aus erster Hand kennen zu lernen. Nach § 7 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz können sich für eine Beamtenlaufbahn im Auswärtigen Amt nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG) bewerben. Hauptzielgruppe des Praktikumsprogramms sind daher Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das Praktikantenprogramm steht grundsätzlich Studierenden aller Fachrichtungen offen.
Die Ableistung von Schülerpraktika ist leider nicht möglich.
Die Dauer des Praktikums sollte mindestens sechs Wochen und maximal drei Monate betragen. Wenn die Studienordnung einen längeren Zeitraum für das (Wahl-) Pflichtpraktikum vorschreibt, können Praktika ausnahmsweise bis zu einer Maximaldauer von bis zu sechs Monaten abgeleistet werden. Die Vereinbarung einer kürzeren als der vorgeschriebenen Dauer ist möglich, wenn bereits ein anderes Praktikum auf die vorgeschriebenen Dauer anrechenbar ist.
Sprach- und Ortskenntnisse
Sehr gute Englischkenntnisse (mindestens Niveau B2/C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) werden vorausgesetzt. Für viele Posten sind darüber hinaus gute bis sehr gute Sprachkenntnisse erforderlich, insbesondere auf spanisch-, französisch-, portugiesischsprachigen Posten. Kenntnisse der Landessprache sind immer wünschenswert.
Auswahl der Auslandsvertretung
Die teilnehmenden Auslandsvertretungen sind nach Registrierung im Praktikumsportal Auswärtiges Amt | Bewerbung um ein Praktikum an einer Auslandsvertretung einsehbar.
Bitte machen Sie sich vor Ihrer Bewerbung für ein Praktikum an einer unserer Auslandsvertretungen mit den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts für die gewünschten Gastländer vertraut. Dort finden Sie auch Hinweise zu gesundheitlichen Rahmenbedingungen und Einreisebestimmungen.
Einsatz, Dauer und Vergütung des Praktikums
Wenn wir Ihnen einen Praktikumsplatz anbieten können, werden Sie zur Ableistung des Praktikums einer Auslandsvertretung zugeteilt. Sie erhalten eine Tutorin oder einen Tutor als Ansprechperson und Informationen zu Einreise und Aufenthalt im Gastland. Hospitierende werden weitgehend in die Arbeitsabläufe der Referate der Auslandsvertretung eingebunden. Aufgaben sollten größtenteils selbständig bearbeitet werden.
Die Dauer des Praktikums sollte sechs Wochen nicht unter- und drei Monate nicht überschreiten. Praktika können ausschließlich in Vollzeit (40 Wochenstunden) und in Präsenz absolviert werden. Das Auswärtige Amt zahlt Hospitierenden eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 Euro pro Monat als Einmalzahlung nach Beendigung des Praktikums.
Aufwendungen für Anreise, Unterkunft und Lebenshaltung, sowie erforderliche Impfungen und Versicherungen können nicht vom Auswärtigen Amt übernommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt beispielsweise der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Zuschüsse zu für Auslandspraktika an deutschen Auslandsvertretungen: www.daad.de
Nach Beendigung des Praktikums erhalten die Teilnehmenden ein Praktikumszeugnis.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Praktikumsprogramm Ausland finden Sie hier.